Schadensersatz

Die Entschädigung für Sachschaden kann je nach konkretem Einzelfall nicht nur den tatsächlich erlittenen Verlust, sondern auch den Ausfall von zu erwartenden Vorteile bedeuten. Die Entschädigung für Personenschaden kann wiederum für den Geschädigten und für nächste Familienangehörige mit mehreren Leistungen verbunden sein.

Das Team unserer Kanzlei bietet eine umfassende Hilfe auch in besonders komplizierten Fällen. Wir vertreten unsere Mandanten sowohl in der Phase des durch den Versicherer geführten Liquidationsverfahrens als auch in einem Rechtsstreit vor Gericht und darüber hinaus erforderlichenfalls im Zwangsvollstreckungsverfahren. Jeden Fall betrachten wir individuell und in Sachen heikler, persönlicher Natur sind wir bestrebt, Verständnis und Empathie zu erweisen. Bei Bedarf garantieren wir auch Hilfe von Sachverständigen und anderen Experten.

Wir bieten Unterstützung unter anderem in folgenden Bereichen an:

Verkehrsschäden – wir unterstützen Sie bei Geltendmachung jeder Ansprüche, die mit den infolge von Verkehrsunfällen erlittenen Verlusten verbunden sind, davon unter anderem: Reparaturkosten und Mietkosten von Ersatzfahrzeugen, Abschleppkosten, Handelswertverlust eines Fahrzeugs.

Personenschäden, davon ärztliche Behandlungsfehler – wir helfen bei Geltendmachung der Ansprüche, die mit der Erstattung von Kosten, die infolge der Körperverletzung oder hervorgerufener Gesundheitsstörung erlitten wurden (davon u.a. Behandlungs- und Rehabilitationskosten, Ausgaben für Medikamente und Fachpflege, Kosten des Spezialtransports oder Besuchs naher Angehörige), Rente oder Schmerzensgeld für erlittenen Schaden. Zudem führen wir auch Angelegenheiten im Zusammenhang mit Ansprüchen naher Angehörigen, die auf den Tod des Geschädigten zurückzuführen sind (davon auch wegen Erstattung von Behandlungs- und Beerdigungskosten, wegen Rente, Schmerzensgeld).

Vermögensschäden – im Namen des Geschädigten machen wir Entschädigungen für infolge von verschiedenen Ereignissen verlorenes, beschädigtes und zerstörtes Vermögen geltend (z.B. Diebstahl, Hochwasser oder Brand).

Schäden, die im Zusammenhang mit der geführten wirtschaftlichen Tätigkeit entstanden sind, davon im Transport – wir unterstützen Unternehmer umfassend bei Geltendmachung von Ansprüchen, die mit der geführten wirtschaftlichen Tätigkeit verbunden sind, zudem bewerten wir allgemeine Versicherungsbedingungen im Hinblick auf den besten Schutz deren Interessen.

Schäden, die infolge des sog. verschwendeten Urlaubs entstanden sind – für den Fall, wenn das Reisebüro angemessene Erholungsbedingungen nicht sichergestellt hat, machen wir sowohl Entschädigungs- als auch Schmerzensgeldansprüche geltend.

Durch die vorgenannten Beispiele wird natürlich die vollständige Palette der von uns zu erbringenden Leistungen im Bereich der Entschädigung nicht ausgeschöpft. Jeder Fall wird von uns ausführlich analysiert und wir werden die bestmögliche Lösung vorschlagen.