Unser Honorar wird mit jedem Mandanten individuell vereinbart, abhängig von der Art und Komplexität des Falles und der erforderlichen Beratung durch den Rechtsbeistand.
Die Mindesthonorare der Rechtsberater sind in der Verordnung des Justizministers vom 22. Oktober 2015 über die Honorare der Rechtsberater (Dziennik Ustaw [Amtsblatt] vom 5. November 2015, Pos. 1804) festgelegt.
Wir nutzen folgende Zahlungsarten:
– individuelle Servicegebühr
das Honorar wird für jeden Serviceauftrag gesondert festgelegt;
– Pauschalbetrag
Dieses System dient der kontinuierlichen Rechtsberatung, der Mandant zahlt eine feste monatliche Gebühr;
– Erfolgshonorar
in bestimmten Fällen kann ein Erfolgshonorar Bestandteil des Gesamthonorars sein.
Der Mindeststundensatz beträgt 120,00 PLN.