Zivilsachen

Das Zivilrecht gilt als eines der wichtigsten Rechtsgebiete. Regelungen des Zivilgesetzbuchs beeinflussen praktisch alle Sektoren des wirtschaftlichen Lebens.

Regelungen, die das Zivilrecht einführt, sind dermaßen umfassend und allgemein gültig, dass es schwer wäre, deren Umfang präzise zu benennen. Unsere Kanzlei trifft Ihre Bedürfnisse und unterstützt Sie überall dort, wo die Regelungen des Zivilgesetzbuchs ihre Anwendung finden.

Erfolgreich vertreten wir jeden, der sich an uns wendet – Schuldner, Gläubiger, Versicherte, Verkäufer von Immobilien, diejenigen, die Verträge abschließen, Unternehmer und Verbraucher. Dank unserer Erfahrung und individueller Herangehensweise an geführte Fälle führen wir unsere Mandanten mit dem geringstmöglichen Aufwand durch den gesamten Prozess. Wir nehmen von Ihren Schultern die mit der Prozessführung verbundene Last und weisen auf optimale Lösungen hin.

Wen wir beraten?

Unternehmer – umfangreich unterstützen wir Unternehmer bei der Gestaltung ihres Geschäfts. Wir beraten in sämtlichen Fragen im Zusammenhang mit Abschluss, Ausführung und Auflösung von Verträgen, die durch Vorschriften des Zivilgesetzbuchs geregelt sind.

Parteien, die Immobilien verkaufen – im Rahmen der Praxis des Zivilrechts unterstützen wir beide Parteien des Immobilienverkaufs. Juristen unserer Kanzlei werden dafür sorgen, dass die gesamte Transaktion reibungslos verläuft, deren Ergebnisse Ihren Erwartungen entsprechen, und die Eigentumsübertragung wirksam ist.

Ehegatten – unsere Kanzlei sorgt für alle Vermögensangelegenheiten, davon Eigentumsangelegenheiten, die mit der Ehe verbunden sind und richtet ihre Dienstleistungen sowohl an künftige Ehegatten (z.B. durch Vorbereitung von Eheverträgen) als auch an diejenigen, die sich scheiden lassen wollen. Ungeachtet dessen, mit welchem Problem Sie sich an unsere Kanzlei wenden, finden Sie Verständnis und begegnen Juristen, die in der Lage sind, in heikelsten Angelegenheiten Unterstützung zu leisten.

Versicherte – Juristen unserer Kanzlei werden Sie erfolgreich in Streitigkeiten mit Versicherern unterstützen. Wir bieten eine umfangreiche Betreuung an – von der Kontaktaufnahme, über Verhandlungen bis hin zu etwaiger Unterstützung im Gerichtsverfahren. Wir helfen bei Geltendmachung der zustehenden Entschädigung oder Einräumung von Schmerzensgeld für erlittene Benachteiligung in Fällen wie: Verkehrsunfälle, Arbeitsunfälle, ärztliche Behandlungsfehler sowie in Fällen im Zusammenhang mit Geltendmachung der Entschädigungen für Zerstörung, Beschädigung oder Diebstahl von Sachen.

Andere Parteien in zivilrechtlichen Beziehungen – es ist kaum möglich, in solch kurzer Darstellung alle Unternehmen aufzuzählen, deren Funktion im Wesentlichen durch das Zivilrecht beeinflusst wird. Ungeachtet dessen, mit welchen Problemen Sie konfrontiert sind, zögern Sie bitte nicht, uns zu kontaktieren.

Was wir anbieten?

Vertretung in Verfahren auf Schadensersatz nach Verkehrsunfällen und anderen – die von den Versicherern gezahlten Beträge sind meistens viel zu gering und die Verhandlungen dauern sehr lange. Unsere Juristen unterstützen die Mandanten nicht nur bei der Bewertung des Schadens, im Kontakt mit Versicherern oder bei Verhandlungen, sondern vertreten sie auch in Streitigkeiten auf dem Gerichtsweg.

Unsere Unterstützung ist umfangreich – angefangen von Kfz-Versicherung (Haftpflicht-, Kaskoversicherung), über Schadensersatz bei Personenschäden, Entschädigungen bei Sachschaden, Entschädigungen und Schadensersatz für jeden verlorenen Urlaubstag, bis auf Entschädigung und Schadensersatz für ärztliche Behandlungsfehler.

Umfangreiche Unterstützung bei Verträgen – die Vorbereitung eines guten Vertrags ist bereits die halbe Miete. Den Rest bilden: korrekt ausgearbeitete Anhänge, Kündigungen und alle anderen Begleitdokumente. Unsere Kanzlei unterstützt Sie in allen möglichen Bereichen. Wir erstellen u.a. Kauf- und Werkverträge, Aufträge, Verträge über Erbringung von Dienstleistungen, Anbau-, Bau-, Darlehens-, Kredit-, Agentur-, Rahmenverträge und alle anderen.

Im Rahmen unserer Betreuung im Zusammenhang mit Verträgen können wir die bereits fertigen Verträge für Sie auswerten und begutachten.

Unterstützung in Angelegenheiten im Zusammenhang mit Vertragserfüllung – wir unterstützen sowohl Unternehmen, die die Erfüllung anderer als finanzielle Verpflichtungen anstreben als auch diejenigen, die sich der Erfüllung von ihren Verpflichtungen entziehen, weil sie unter dem Einfluss von Irrtum, Täuschung oder Drohung gehandelt haben.

Wir erbringen Dienstleistungen im Zusammenhang mit Reklamation und Gewährleistung, sowie Draufgelder und Abrechnung von Anzahlungen.

Hilfe bei Geltendmachung von finanziellen Ansprüchen – unabhängig von der Quelle der Forderungen unterstützen wir Sie bei der Durchsetzung von Zahlungsansprüchen, deren Begleichung bereits hätte erfolgen sollen. Wir beraten insbesondere in Angelegenheiten wegen Zahlung für den Verkauf von Sachen, Waren oder Dienstleistungen, bei Geltendmachung von Vertragsstrafen oder in Sachen von Draufgeldern.

Wir bereiten einfachste Dokumente vor, wie Zahlungsaufforderungen, aber auch die mehr komplizierten wie Paulianische Anfechtungsklage oder solche, die ungerechtfertigte Bereicherung betreffen.

Betreuung von Immobilienangelegenheiten – unsere Kanzlei unterstützt Sie umfangreich in Angelegenheiten, die das Eigentum an Immobilien betreffen. Die von unseren Juristen zu erbringenden Dienstleistungen beschränken sich jedoch nicht nur auf Beratung bei Transaktionen im Zusammenhang mit Immobilienveräußerung. Zudem unterstützen wir Sie u.a. bei Bestellung der Dienstbarkeiten, Verhandlungen im Zusammenhang mit Ersitzungen, dem Vindikationsschutz und negatorischem Schutz oder Abrechnung von Aufwendungen an Immobilien.

Erbschaftsangelegenheiten – wir unterstützen Unternehmer im Prozess der Rechtsnachfolge in Familienunternehmen. Dank individueller Lösungen und detailliert geplanter Abschnitte sowie des Engagements und der Zuverlässigkeit der Mittarbeiter unserer Kanzlei helfen wir reibungslos durch das Verfahren der Erbfolge im Unternehmen hinwegzukommen.

Zudem erteilt unsere Kanzlei allen Beteiligten an den Erbschaftsverfahren rechtlichen Beistand. Wir helfen ein Testament zu erstellen sowie in folgenden Angelegenheiten:

  • Erbschein
  • Erbauseinandersetzung
  • Pflichtteil
  • Anfechtung des Testaments
  • Ausschlagung der Erbschaft
  • Annahme der Erbschaft
  • Enterbung

Unterstützung bei Verletzung der Persönlichkeitsrechte – der Schutz von Persönlichkeitsrechten ist ein Rechtsbereich, der ein besonderes Verständnis erfordert. Unsere Juristen kennen die Realien der Situationen, die Verletzungen von Persönlichkeitsrechten betreffen und sind in der Lage, Ihnen in jedem, selbst dem härtesten Fall, komplex zu helfen.

Unser Spezialgebiet sind insbesondere Fälle, in denen solche Persönlichkeitsrechte verletzt werden, wie: Gesundheit, Freiheit, Gewissensfreiheit, Recht am eigenen Namen oder Künstlernamen, Recht am eigenen Bild, Briefgeheimnis, Unverletzlichkeit der Wohnung, Urheberrecht. Auch wenn andere Rechte verletzt werden, sorgen wir für Hilfe.

Vertretung in Scheidungsangelegenheiten – das Zivilrecht befasst sich auch mit Scheidungen. Seit Jahren unterstützt unsere Kanzlei Mandanten und hilft so behutsam wie möglich, den Ehebund zu beenden. Darüber hinaus helfen wir bei der Vermögensaufteilung und erforderlichenfalls leisten wir Unterstützung bei Gesprächen mit Ehegatten.

Hilfe in anderen Angelegenheiten aus dem Bereich des Zivilrechts – die vorstehenden Bereiche, die vom Zivilrecht geregelt werden, bilden gerade einen Bruchteil unseres Spezialgebiets. Wir heißen Sie in unserer Kanzlei herzlich willkommen – im persönlichen Gespräch werden wir feststellen können, ob Ihr Anliegen unseren Kompetenzen entspricht.