Personalangelegenheiten

Als Kanzlei verstehen wir, dass das Arbeitsrecht aus Sicht eines jeden Unternehmers ein besonders wichtiges Rechtsgebiet ist.

Wir helfen bei der Umsetzung arbeitsrechtlicher Vorschriften und gesetzlicher Regelungen – die in jedem Unternehmen notwendig und gleichzeitig an die betrieblichen Erfordernisse bereits bei geplanter Einstellung der ersten Mitarbeiter angepasst sind. Eine solche Vorsicht erlaubt Ihnen von Anfang an, Komplikationen bei etwaiger Kontrolle der zuständigen Behörden zu vermeiden. Wir geben uns große Mühe, Ihr Geschäftsumfeld zu verstehen – wir sind der Meinung, dass ein Jurist wie ein Unternehmer denken muss, um optimale Lösungen zu erarbeiten.

Wir bieten umfassende Rechtshilfe im Bereich des Arbeitsrechts an. Wir beraten bei der Wahl der optimalen Anstellungsform, einschließlich Geschäftsführer, Vorstandsmitglieder und Manager, im Bereich der Politik und Geschäftsordnungen, Arbeits- und Vergütungsregelungen, Anti-Mobbing- und Antidiskriminierungsverfahren, wir erstellen Dokumente, Gutachten und Stellungnahmen im Bereich des Arbeitsrechts.

Wir sind eine auf Arbeitsrecht spezialisierte Kanzlei mit Sitz in Poznań, bieten jedoch Dienstleistungen in ganz Polen an.

Wen wir beraten?

Arbeitgeber – unsere Kanzlei unterstützt Sie und erläutert, wie das Arbeitsrecht zu verstehen ist und welche Pflichten Sie gegenüber Ihren Mitarbeitern sowie den auf Basis von B2B-Verträgen beschäftigten Personen haben. Unsere Juristen unterstützen Sie mit professioneller Beratung und weisen darauf hin, was zu tun ist, um Probleme bei einer späteren Kontrolle zu vermeiden.

Leiter und Manager der HR-Abteilungen – die Leiter der HR-Abteilungen müssen nicht alles wissen. Empathie, Verständnis für die Bedürfnisse des Teams bei gleichzeitiger Wahrung der Interessen des Arbeitgebers und manchmal sogar die Notwendigkeit und Fähigkeit, die schlimmsten Nachrichten sanft zu vermitteln, ist eine lange Liste von Aufgaben. Als Kanzlei unterstützen wir die bei Ihnen beschäftigten und anderweitig belasteten Leiter von HR-Abteilungen und weisen Ihnen darauf hin, welche Maßnahmen zu ergreifen sind. Wir sorgen für ordnungsgemäße Anwendung des Arbeitsrechts, die Aktualität der innerbetrieblichen Regelungen und laufende Schulungen.

Manager, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder – wir unterstützen Manager, Geschäftsführer und Vorstandsmitglieder im Hinblick auf ihre Rechte in ihren Beziehungen mit dem Arbeitgeber.

Was wir anbieten?

Erstellung der Mitarbeiterdokumentation – unsere Juristen sorgen auf Ihren Wunsch dafür, dass in Verträgen mit Ihren Mitarbeitern alle für Sie besonders wichtigen Themen korrekt definiert werden. Wir erarbeiten Arbeitsordnungen (auch für Telearbeit) und Regelungen für Lohnabrechnung  und Betriebsfonds für Sozialleistungen.

Konkurrenzschutzorientierte Strategien – Wir helfen, die Interessen des Arbeitgebers im Bereich des Wettbewerbsverbots sowohl während der Laufzeit des Arbeitsvertrags als auch nach dessen Auflösung bzw. Beendigung zu wahren. Wir erstellen auch Vertraulichkeitsvereinbarungen (sog. non-disclosure aggreements, NDA).

Unterstützung beim Schutz der personenbezogenen Daten der Mitarbeiter – Wir unterstützen Sie bei allen Fragen rund um den Schutz und die Verarbeitung personenbezogener Mitarbeiterdaten.

Vorbereitung von Managementverträgen – wir erstellen vollständige Dokumentation für den Managementvertrag, führen eine Risikoanalyse durch und empfehlen optimale Lösungen. Auch zu den bereits abgeschlossenen Managementverträgen nehmen wir Stellung.

Analyse der im Betrieb verwendeten Verfahren – nach dem Grundsatz „Vorbeugen ist besser als Heilen“ unterstützen wir Sie als Kanzlei bei der Analyse aller Situationen am Arbeitsplatz und Beziehungen zwischen den Vorgesetzten und Mitarbeitern. Wir weisen Sie auf mögliche Risiken hin und geben Ihnen die Gewissheit, dass bei zukünftigen Kontrollen keine Unregelmäßigkeiten festgestellt werden, und im Falle unerwünschter Situationen – werden die vorab entwickelte Verfahren funktionieren.

Unterstützung bei behördlichen Kontrollen – das Arbeitsrecht erlegt Ihnen als zukünftigen oder aktuellen Arbeitgebern viele Pflichten auf. Auch wenn Sie sich mit aller Kraft bemühen, sie umzusetzen, ist die Kontrolle zuständigen Behörden immer ein stressiges Ereignis. Unsere Kanzlei vertritt Sie beim Kontakt mit den Prüfern und sorgt für eine stressfreie Atmosphäre bei Überprüfung bisheriger Tätigkeiten.

Arbeitsunfälle – wir unterstützen Sie in allen Verfahren im Zusammenhang mit Arbeitsunfällen – sowohl vor Gerichten als auch vor der Sozialversicherungsanstalt (ZUS). Wir helfen bei allen Aktivitäten im Zusammenhang mit den Folgen von Arbeitsunfällen, einschließlich der Erstellung der erforderlichen Dokumentation in Verfahren nach dem Unfall bzw. bei Verhandlungen und Streitigkeiten mit Arbeitnehmern über Entschädigungen.

Vorbeugung von Mobbing und Diskriminierung – wir unterstützen Mandanten umfassend in Fällen von Mobbing und Diskriminierung. Wir beraten, wie unerwünschte Erscheinungen im Unternehmen verhindert und entgegengewirkt werden können und dadurch die potenzielle Haftung des Arbeitgebers einschränkt werden kann.

Vertretung der Arbeitgeber bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern – unsere Kanzlei unterstützt Sie bei Streitigkeiten mit Mitarbeitern, die unter anderem auf die Abrechnung von Überstunden, die Arbeitszeitnachweise und auf andere Arbeitsbereiche zurückzuführen sind. Wir sorgen um eine gründliche Analyse der Situation und beraten Sie, ob eine gerichtliche Auseinandersetzung die beste Lösung ist.