Gesellschaften

Unsere Kanzlei erbringt wesentliche Dienstleistungen aus der Sicht eines jeden Unternehmers  – Beratung auf dem Gebiet des Gesellschaftsrechts. Wir begleiten Sie von dem Zeitpunkt, an dem die Entscheidung über die Gründung einer Gesellschaft getroffen wurde, über deren Geschäftstätigkeit bis hin zur etwaigen Liquidation oder Veräußerung eines Anteils am Grundkapital der Gesellschaft.

Gründung der Gesellschaften – hoch professionelle Beratung von A bis Z

Die in unserer Kanzlei tätigen Juristen verfügen über die erforderlichen Fachkenntnisse und Erfahrungen, um unsere Mandanten umfassend zu betreuen. Wir sind uns sehr gut über Ihre geschäftlichen Anforderungen bewusst. Wir begleiten Sie vom ersten Moment an und konzentrieren uns dabei auf die optimale Anpassung der Rechtsform der Gesellschaft an Ihre Erwartungen.

Wir erledigen für Sie alle Formalitäten und bereiten die notwendigen Unterlagen für die Anmeldung vor. Wir bieten umfassende Unterstützung bei der Gründung und Registrierung von Gesellschaften mit beschränkter Haftung, Kommanditgesellschaften, Kommanditgesellschaften auf Aktien, offenen Handelsgesellschaften und Partnergesellschaften sowie neuen Formen, d.h. einfachen Aktiengesellschaften. Die Gründung der Gesellschaften mit uns ist einfach.

Die Umwandlung von Gesellschaften – ein kompliziertes Verfahren kann einfach sein

Unsere Kanzlei unterstützt Unternehmer bei der Anpassung der Rechtsform an die Realitäten ihrer Geschäftstätigkeit. Wir machen die Umwandlung der Gesellschaften von Personengesellschaften in Kapitalgesellschaften einfach, und die Umwandlung von Kapitalgesellschaften in Personengesellschaften wird zu einem schnellen und problemlosen Prozess.

Wir beraten, wann die Umwandlung von Gesellschaften aus Sicht des Unternehmers sinnvoll ist und wann sie im Hinblick auf gegenwärtige und zukünftige Verbindlichkeiten der Gesellschaft und der Gesellschafter nichts bringt. Wie in anderen Bereichen unserer Praxis sprechen wir nur Klartext, den jeder Unternehmer verstehen kann. Wir präsentieren Vor- und Nachteile so, dass die Wahl, vor der Sie stehen, einfach ist. 

Liquidation der Gesellschaft

Wenn das Fortbestehen der Gesellschaft sinnlos wird, muss sie liquidiert werden. Andernfalls entstehen der Gesellschaft weiterhin Kosten, die im Falle einer Insolvenz der Gesellschaft möglicherweise von den Geschäftsführern bzw. Vorstandsmitgliedern dieser Gesellschaft zu tragen sind.

In unserer Kanzlei beschäftigte Juristen unterstützen Sie als Unternehmer bei der Liquidation von Unternehmen, deren Weiterbestehen nicht mehr rentabel ist. Sie sorgen für den reibungslosen Ablauf des Verfahrens und die Erfüllung aller Pflichten der Liquidatoren. Bei Bedarf benennen sie Ihnen eine Vertrauensperson, die die Aufgaben des Insolvenzverwalters übernehmen kann.

Die Liquidation eines Unternehmens kann sehr lange dauern, aber mit ein wenig Erfahrung und ordnungsgemäß erfüllten Pflichten kann sie knapp über ein halbes Jahr dauern. Unsere Kanzlei verfügt über alle notwendigen Instrumente, um die Liquidation des Unternehmens so kurz und einfach wie möglich durchzuführen.

Transaktionsberatung

Ob es sich um die Veräußerung oder den Erwerb von Anteilen oder Aktien handelt, ist die ordnungsgemäße Durchführung der Transaktion sehr wichtig. Nur wenn ein Vertrag über die Veräußerung von Anteilen/Aktien korrekt verfasst und andere Dokumente ordnungsgemäß vorbereitet werden, kann die Eintragung von Änderungen in das Polnische Gerichtsregister reibungslos erfolgen und die Beteiligung am Grundkapital tatsächlich auf den Erwerber übertragen werden.

Die Beratungen, die unsere Kanzlei den Gesellschaftern erteilt, die die Veräußerung von Anteilen/Aktien beabsichtigen, sind umfassend. Wir beschränken uns nicht nur auf die Erstellung eines Kaufvertrages. Wir erinnern Sie auch an die Verpflichtungen im Zusammenhang mit der Transaktion, wie z. B. die Erstellung einer aktuellen Listen von Gesellschaftern bzw. die Zahlung der fälligen Steuer auf zivilrechtliche Handlungen (PCC). In jeder dieser Etappen kann unser Jurist fast alle Pflichten für Sie erledigen.

Wen wir beraten?

Kleine und mittlere Unternehmen, Einzelunternehmen – wir haben aus unserer Erfahrung eine ganze Reihe praktischer Beobachtungen über die Funktionsweise und Regelung von kleinen und mittleren Unternehmen. Wir kennen die Realitäten eines Einzelunternehmens.

Die Beratung durch unsere Juristen berücksichtigt daher alle Aspekte, die für Sie als Mandanten von Bedeutung sind.

Gesellschafter der Gesellschaft bürgerlichen Rechts – obwohl die Gesellschaften bürgerlichen Rechts nicht zu den Handelsgesellschaften gehören, sondern nur ein Vertrag im Sinne des Zivilgesetzbuches sind, unterstützen wir die in dieser Form tätigen Unternehmer umfassend.

Bei der Beratung von Gesellschaftern einer Gesellschaft bürgerlichen Rechts prüfen wir immer, ob diese Gesellschaftsform für Sie noch die günstigste ist.

Gesellschaften der Personengesellschaften – wir unterstützen Unternehmer, die ihre Geschäftstätigkeit in Form von Personengesellschaften ausüben, und beraten sie sowohl bei den üblichen Aufgaben im Zusammenhang mit der Führung eines Unternehmens, der Veräußerung   aller Rechte und Pflichten der Gesellschafter als auch bei der Umwandlung der Gesellschaften in andere Personen- und Kapitalgesellschaften.

Kapitalgesellschaften – das Leistungsspektrum unserer Kanzlei ist umfangreich – wir unterstützen Kapitalgesellschaften und ihre Gesellschafter bei der Vorbereitung von ordentlichen und außerordentlichen Gesellschafterversammlungen und Hauptversammlungen, bei der Führung der Gesellschaftsangelegenheiten, der Umsetzung von Geschäftsentscheidungen und bei fast allen anderen Fragen, die sich bei der Geschäftstätigkeit der Gesellschaft in dieser Form ergeben können.

Was wir anbieten?

Wahl der endgültigen Form einer Gesellschaft – als Kanzlei beraten wir in der Phase der Unternehmensgründung. Bereits in diesem Moment entscheiden Sie über wichtige Fragen, die sich später direkt auf die Pflichten und die Ausübung der Rechte als Gesellschafter auswirken werden. Es wäre sinnvoll, alle Möglichkeiten besonders sorgfältig zu überdenken.

Gründung der Gesellschaften – wir unterstützen mit professioneller Beratung alle, die vorhaben, eine Gesellschaft zu gründen – sowohl bei der Vorbereitung der notwendigen Unterlagen als auch bei der Antragstellung selbst.

Wenn Sie eine Gesellschaft gründen möchten, aber die Vorschriften zu kompliziert sind, oder wenn Sie möchten, dass der Gesellschaftsvertrag eine Antwort auf jede Schwierigkeit im Geschäftsablauf ist, können unsere Juristen alle erforderlichen Dokumente für Sie erstellen.

Laufende Rechtsberatung der Gesellschaften – die Tätigkeit einer Gesellschaft ist mit einer Reihe von Verpflichtungen verbunden. Die Gesellschafter sollten jedes Jahr eine ordentliche Gesellschaft- bzw. Hauptversammlung oder eine ähnliche Versammlung abhalten und die gesetzlich vorgeschriebenen Beschlüsse fassen. Wenn Sie vorhaben, Änderungen vorzunehmen, sollten Sie diese ins entsprechendes Register eintragen lassen usw.

Bei all diesen Aufgaben unterstützt Sie unsere Kanzlei und sorgt für die ordnungsgemäße Umsetzung der gesetzlichen Vorgaben.

Umwandlung der Gesellschaften – eine richtige Vorbereitung der Umwandlung ist sowohl für die Schließung der bisherigen als auch für die Aufnahme der neuen Geschäftstätigkeit Bedeutung. Der rechtzeitige Abschluss von Geschäftsbüchern, die Erstellung von Verträgen und gesetzlich vorgeschriebenen Erklärungen sind oft Tätigkeiten, die fachliche Kenntnisse und Erfahrung erfordern.

Wir unterstützen Sie dabei in Poznań und auf dem gesamten Gebiet Polens.

Liquidation der Gesellschaften – die Beendigung der Tätigkeit ist meinst eine unternehmerische Entscheidung. Wenn sie jedoch zu spät gefallen ist, kann sie eines Insolvenzantrags bedürfen.

Als Kanzlei unterstützen wir Sie bei der Löschung von Unternehmen aus dem Unternehmerregister des Polnischen Gerichtsregisters. Wir werden dafür sorgen, dass ein entsprechender Antrag gestellt wird, der die Einstellung der Tätigkeit der Gesellschaft möglichst schnell und effizient erlaubt.

Veräußerung (und Erwerb) von Aktien, Anteilen, allen Rechten und Pflichten – ob es sich um die Veräußerung der Gesellschaft an einen anderen Rechtsträger oder die Veräußerung der Anteile zwecks deren Einstellung handelt, ist ein ordnungsgemäß erstellter Vertrag sehr wichtig.

Als Kanzlei mit Erfahrung erstellen wir nicht nur ein Musterdokument, sondern unterstützen Sie auch bei Verhandlungen und erklären, wie sich die von der anderen Partei vorgeschlagenen Änderungen auf Ihre Situation auswirken.