Die Vergütung für anwaltliche Dienstleistungen wird individuell mit jedem Mandanten vereinbart – abhängig von der Art und Komplexität des Falls sowie vom erforderlichen Arbeitsaufwand.
Die Mindestgebühren für Rechtsanwälte sind in der Verordnung des Justizministers vom 22. Oktober 2015 über die Vergütung für Tätigkeiten von Rechtsanwälten festgelegt.
Unsere Kanzlei bietet folgende Abrechnungssysteme an:
- Stundenhonorar,
- Pauschalhonorar,
- Erfolgshonorar (sogenanntes success fee).
Stundenhonorar
Dieses Abrechnungssystem empfehlen wir in Fällen, in denen der Gesamtaufwand im Voraus schwer abzuschätzen ist. Es wird ein fester Stundensatz vereinbart. Auf Grundlage unserer Erfahrung schätzen wir die voraussichtliche Arbeitszeit und informieren den Mandanten regelmäßig über die tatsächlich geleisteten Stunden.
Pauschalhonorar
Dieses System eignet sich besonders für Mandanten, die eine laufende rechtliche Betreuung mit einem klar definierten Leistungsumfang wünschen oder für Angelegenheiten, deren Arbeitsaufwand im Voraus eingeschätzt werden kann. Es ermöglicht eine bessere Kostenkontrolle. Die Vergütung ist fest und wird vor Beginn des Mandats vereinbart. Eine Variante dieses Systems ist ein festgelegtes Stundenkontingent pro Monat, in dessen Rahmen die Kanzlei Beratungsleistungen im Rahmen eines monatlichen Pauschalhonorars erbringt.
Erfolgshonorar
Dieses Abrechnungssystem bieten wir an, wenn die rechtlichen Maßnahmen darauf abzielen, ein bestimmtes, für den Mandanten wesentliches Ziel (z. B. ein wirtschaftliches) zu erreichen. Die Vergütung besteht aus einem erfolgsabhängigen Honorar, das entweder als Festbetrag oder als Prozentsatz des vom Mandanten erzielten Vorteils vereinbart wird.